Betriebsanweisung für Fremdfirmen



Bei Neuman Aluminium GmbH werden Betriebseinrichtungen und Arbeitsstoffe verwendet, von denen eine Gefahr für Beschäftigte, Umwelt und Sachgüter ausgehen kann. Viele hochwertige Geräte, Anlagen und Einrichtungen sowie Materialien werden durch die Einwirkung von Brandgasen, Hitze, Chemikalien, Schmutz und Wasser unbrauchbar.Zur Verminderung von Gefährdungen und ggf. Regressforderungen ist die Einhaltung dieser Anweisung notwendig!

 

1. Befolgen Sie die Anweisungen, des für Ihre Arbeit zuständigen Neuman Koordinators und ggf. auch der Fachkräfte für Arbeitsicherheit und des Beauftragten für Umweltschutz.

2. Die eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer müssen nach Ausbildung und Weiterbildung für die durchzuführenden Arbeiten und jeweiligen Arbeitsvorgängen fachlich und sachlich qualifiziert sein und über einzuhaltende Unfallverhütungsvorschriften  unterrichtet sein

3. Wenn mehrere Fremdhandwerker einer Firma anwesend sind, muss ein bauleitender Monteur benannt werden.

4. Außergewöhnliche Vorkommnisse sowie Unfälle sind unverzüglich dem Koordinator zu melden.

5. Arbeiten, außerhalb der Kernarbeitszeit (von 7 Uhr bis 17 Uhr, Montag-Freitag) bedürfen einer gesonderten Absprache mit dem Koordinator.

6. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgelände beträgt 10 km/h, das entspricht doppelter Schrittgeschwindigkeit.

7. Außer den Sozialräumen dürfen Sie nur diejenigen Betriebsstellen betreten, die zur Ausführung Ihrer Arbeit notwendig ist

8. Auf dem Gesamtbetriebsgelände besteht absolutes Rauchverbot.!

         Rauchen ist nur erlaubt in den Raucherinseln sowie Bereichen, die ausdrücklich mit dem blauen       Symbol “Rauchen erlaubt” gekennzeichnet sind.

9. Halten Sie die für Ihre Arbeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise ein, und verwenden Sie nur sichere Arbeitsmittel, vor allem geeignete Leitern und Gerüste. Sie gefährden sonst sich, Belegschaftsmitglieder oder Betriebseinrichtungen. Außerdem geben Sie unseren Mitarbeitern ein schlechtes Beispiel.

10. Es sind nur  solche Arbeitsverfahren anzuwenden, von denen eine geringste Gefährdung und    Belästigung ausgeht, z.B. Sägen und Feilen anstatt Flexen, Einbringen und Verschrauben von außerhalb gefertigten Konstruktionsteilen, Kernbohren anstatt Druckluftstemmarbeiten und dergleichen.                                                                                                                                                  Die Verwendung von asbesthaltigem Materialund anderen in der Gefahrstoffverordnung bezeichneten Stoffen  ist verboten. (Verwendungsverbot).

11. Dies gilt auch für Stoffe, bei deren Einbau es im Brandfall zu unzulässigen Immissionen führen kann. Auf solche Stoffe,die ohnehin einem gesetzlichenVerbot unterliegen, ist vor dem Einbau hinzuweisen

 

12. Führen Sie Ihre Arbeit so aus, dass Laufgänge in den Dach  und Installationsgeschossen begehbar bleiben und keine Anstoß , Stolper  und Verletzungsgefahr entsteht, z.B. durch geeignete Leitungsführung, Befestigungskonstruktionen und Abschrägen von Profilstahlecken. Das Anbohren der Dachbinder und die Befestigung schwerer Bauteile bedarf der Genehmigung durch den Auftraggeber. Halten Sie die Durchgänge und Flure frei und kennzeichnen Sie nicht zu vermeidende Gefahren stellen.

13. Benutzen Sie werkseigene Geräte, Maschinen, Einrichtungen und Werkstoffe nur mit Genehmigung des für diese Betriebsmittel Verantwortlichen. Flüssiggas Lötgeräte müssen eine Schlauchbruchsicherung haben. Die Gasflasche darf max. 1 Liter Rauminhalt haben und nur außerhalb der Gebäude befüllt werden.

14. Schweiß  und Brennschneidarbeiten, Trennschleifen (Flexen), Hartlöten, Weichlöten mit der Flamme, Schweißen von Kunststoffen, Anwärmen oder Auftauen in, an oder auf den Werksgebäuden sowie Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen bedürfen folgender Voraussetzungen:

Überprüfung möglichst schon im Planungsstadium, ob die Arbeit mit nichtgefährdeten  Arbeitsverfahren ausgeführt werden kann, z.B. Schrauben statt Schweißen, Sägen statt Trennschleifen sowie die Verwendung lösbarer Rohrverbindungen.

    Ist die Ausführung der gefährdeten Arbeit unumgänglich, so füllt der Auftraggeber oder Auftragnehmer   möglichst einige Tage vor Arbeitsbeginn für jeden Arbeitstag einen Erlaubnisschein aus.

In Falle der Durchführung gefährlicher Arbeiten ist hierrüber zeitnah eine Dokomentation des  Arbeitsablaufes zu erstellen und auf Anforderung der Firma Neuman zu übergeben

15. Melden Sie einen Brand, einen Gefahrenzustand sowie eine benötigte Hilfeleistung sofort dem zuständigen Vorgesetzten Dieser  veranlasst die notwendigen Maßnahmen. Durch Betätigung eines Druckknopf Feuermelders wird zusätzlich die Feuerwehr alarmiert.

16. Zum Feuerlöschen nur die im Erlaubnisschein angekreuzten Handfeuerlöscher benutzen, sonst entsteht großer Löschmittelschaden.

17. Unsere Ersthelfer die im Produktionbereich beschäftig sind, leisten während der Hauptarbeitszeit Erste Hilfe Sofern eine ärztliche Versorgung notwendig ist, rufen sie die den Betriebsverantwortlichen oder die Fachkraft für Arbeitsicherheit.

18. Vor Arbeiten an Lüftungs  und Prozessabluftanlagen ist die Fachabteilung Werkserhaltung, Tel. 34 zu benachrichtigen.

19. Vor Arbeiten an elektrischen Anlagen ist der verantwortliche Meister für Elektroinstallationen, Tel. 34 zu unterrichten.

20. Die Baustelle ist nach Fertigstellung der Arbeiten aufzuräumen.

21. Brennbare Abfälle sind vor dem täglichen Arbeitsschluss aus den Gebäuden zu entfernen. Abfälle dürfen nicht vor den Mülltonnen abgestellt werden, sondern müssen durch die arbeitsausführende Firma entsorgt werden.

22. Bei evtl. Entsorgungsproblemen sprechen Sie bitte den Abfallbeauftragten, Tel. 51 an.

 

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